Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

beA – Informationen

Eines vorweg: Das Thema beA hört sich schlimmer an als es ist – und die Umstellung ist schneller erledigt als man ahnt. Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Experten einschüchtern, sondern sprechen Sie uns einfach auf das besondere elektronische Anwaltspostfach an. Wir erarbeiten für Ihre Kanzlei einen entsprechenden Plan, nehmen die Konfiguration vor Ort vor und schulen Ihre Mitarbeiter.

Übrigens: Sollten sie Advoware als Kanzleisoftware einsetzen, erübrigen sich externe Programme, Hilfswerkzeuge und dergleichen – alle Funktionen des beA erreichen Sie bequem aus der gewohnten Softwareoberfläche.

beA im Überblick:

  • Warum beA?

Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist ein wichtiger Schritt in Richtung papierlose Kanzlei. Gerade Juristen wissen, dass der Geschäftsalltag einer Kanzlei enorme Papiermengen produziert – und diese sind vermeidbar. Auch wird durch das beA die Kommunikation zwischen Anwälten untereinander und natürlich den entsprechenden Gerichten / Behörden beschleunigt.

  • Was kann beA?

Das beA erlaubt das Senden einfacher Nachrichten zwischen allen Vorgangsbeteiligten bis hin zum Austausch kompletter digitaler Akten. Natürlich findet die Kommunikation stark verschlüsselt statt; ein Abfangen und Auslesen der Daten durch Dritte ist in höchstem Maße unwahrscheinlich, und somit weit sicherer als es Briefpost sein kann.

  • Was setzt beA voraus?

Lediglich einen modernen, geschützten Computer, eine moderat schnelle, geschützte Internetverbindung ab 16 Mbit („16000er DSL“), sowie einen Webbrowser und ein Chipkartenlesegerät. Sie erhalten über Ihre Kammer (BRAK / BNotK) Ihre Chipkarten, PINs und Softwarezertifikate.

Prinzipiell gilt hier: Je moderner die Ausstattung und Internetanbindung, desto performanter und störungsfreier die Arbeit mit Ihrem beA.

  • Wird ein Systempartner benötigt?

Ein ganz klares „Jain“. Wird Ihre IT bereits fachmännisch betreut und setzen Sie eine Softwarelösung ein, welche die Funktionen des beA inkludiert, werden Sie in den seltensten Fällen einen externen Dienstleister wie die rubrum Business IT hinzuziehen müssen.

Dennoch ist zu sagen, dass in neun von zehn Fällen die Sicherheit der Clientbetriebssysteme wie auch die Sicherheit der Netzwerkgeräte unzureichend ist, und nicht modernen Standards genügt. Eine Überprüfung Ihrer IT-Infrastruktur sollte vor Nutzung des beA auf jeden Fall stattfinden.

Möchten Sie auch während der Nutzung des beA auf der sicheren Seite sein, schließen Sie mit uns einfach einen Wartungsvertrag ab. Wir überprüfen monatlich Ihre komplette IT-Struktur auf Schwachstellen, archivieren und sichern Ihren Datenbestand und sorgen für einen störungsfreien Kanzleialltag. Schließlich ist nichts schlimmer als Stillstand.

Weiterführende Informationen zum Thema beA, finden sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Bundesnotarkammer.